Peter Collin ist seit 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie (ehemals Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte) tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin (1987-1991) und dem Referendariat (1991-1994) war er von 1994 bis 1997 DFG-Stipendiat am Graduiertenkolleg für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. 1999 wurde er zu einem strafrechtshistorischen Thema an der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert. Von 1997 bis 1999 war er in der juristischen Praxis tätig, von 2000 bis 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europäische Verwaltungsgeschichte (Prof. Erk Volkmar Heyen) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. 2008 habilitierte er sich dort für öffentliches Recht, neuere Rechts- und Verwaltungsgeschichte und Verwaltungswissenschaft.
E-Mail: collin@lhlt.mpg.de
Forschungsinteresse
Recht determiniert und beeinflusst Architekturen in vielerlei Hinsicht: Städtische Planungsnormen entscheiden darüber, was wo gebaut werden darf. Architektengesetze legen fest, wer bauen darf.
Das Bauordnungsrecht macht nicht nur Vorgaben zu Abstandsflächen, Baustoffen, Mindesttürbreiten etc., sondern regelt mit seinen Verunstaltungsverboten auch ästhetische Fragen. Architektenhonorarordnungen bestimmen mittelbar, welchen Aufwand Architekten wofür leisten können. Jeder, der ein Haus bauen will, muss ein kompliziertes rechtlich geregeltes Prozedere durchlaufen. Auf der anderen Seite schafft Architektur selbst Normativität: Architekturen versinnbildlichen normative Vorstellungen. Über architektonische Anordnungen werden Zugangsrechte konstituiert und Benutzungen normiert. Dies alles lässt sich historisch zurückverfolgen. Ein intensiver Dialog von Architektur- und Rechtsgeschichte ist daher ein lohnendes Unterfangen.

